Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Maytech Ltd, Auf dem Knapp 30, 42855 Remscheid
§ 1 Geltungsbereich – Allgemeines
1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen – Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Die in unseren Unterlagen enthaltenen Angaben sind nach bestem Wissen gemacht und unverbindlich.
3. Die Bestellung des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt ist.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „Ab Werk". Kosten für Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen sind im Preis nicht enthalten.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen.
3. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
§ 4 Lieferung – Lieferzeit
1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Haftung für Transportschäden wird von uns nicht übernommen.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist die Lieferung „Ab Werk" vereinbart.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer Geschäftsbeziehung vor.
§ 7 Mängelgewährleistung (gebrauchte Maschinen)
Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Kunde hat das Recht, die Kaufsache vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.
§ 8 Mängelgewährleistung (neue Maschinen)
1. Bei Mangelhaftigkeit neuer Maschinen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache.
§ 9 Gesamthaftung
Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
§ 10 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.